OLG Nürnberg: Exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers nicht rechtsmissbräuchlich
Mit Urteil vom 29.11.2023 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch ein exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch führt. Dies gilt auch, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber erheblichen Aufwand bedeutet. (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2023 – Az.: 4 U 347/21)
