Neues vom Kündigungsbutton – Zwingende Passwortabfrage und Verstecken unzulässig
Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge sind Unternehmen, die Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (auch) online anbieten, seit dem 1.7.2022 verpflichtet, einen Kündigungsbutton nach den Vorgaben des § 312k BGB leicht auffindbar und zugänglich auf ihrer Webseite bereitzustellen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und auch unabhängig davon, ob der konkrete Vertrag über die Webseite des Unternehmens geschlossene wurde.
