Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Leistungsschutz bei Modeerzeugnissen | HÄRTING Rechtsanwälte
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Nachahmungsschutz für Modeerzeugnisse lässt sich rechtssicher nur im Wege von Design-/Gemeinschaftsgeschmackmusterregistrierungen erreichen.

1. Die wettbew. Eigenart eines Kleidungsstücks ist nur in Ausnahmefällen gegeben, wenn der Verkehr unabhängig von der Marke der besonderen Ausgestaltung des Produkts als solcher oder aber besonders markanten (und aus seiner Sicht einzigartigen) Merkmalen herkunftshinweisende Funktion zumisst.

2. Bei der nachschaffenden Übernahme kann die Anbringung von Herkunftskennzeichen die Gefahr einer Herkunftstäuschung ausschließen. (Leitsätze des Gerichts, durch den Verfasser gekürzt).