Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Abmahnung im Online-Shop - Unterlassungserklärung abgeben oder nicht? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Mehr als ¼ aller Onlinehändler wurde bereits abgemahnt: Schnell die Unterlassungserklärung abgeben und die teilweise überschaubaren Gebühren bezahlen oder sich wehren und weitere Kosten produzieren?

Mehr als ¼ aller Onlinehändler wurde bereits abgemahnt und immer stellt sich die Frage: Jetzt schnell die (ggfls. modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und die teilweise überschaubaren Gebühren bezahlen oder sich wehren und weitere Kosten produzieren?

Philipp Schröder-Ringe und Agnes Möller erläutern, welchen Zweck eine Unterlassungserklärung hat und welche Konsequenzen drohen, wenn man dagegen verstößt. Insbesondere, wann es besser ist, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu „kassieren“, als eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiter setzen sie sich mit den erstattungsfähigen Kosten von Abmahnungen und der Frage auseinander, wie hoch die, an den Unterlassungsschuldner zu zahlende, Vertragsstrafe sein kann.