Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Anforderungen an die Kennzeichnung von Influencer-Werbung | HÄRTING Rechtsanwälte
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Sie sind jung, erfolgreich und medial extrem bekannt. Gemeinsam mit den Stars und Sternchen aus Film, Fernsehen, bunter Presse und Sport, die man auch in den fortgeschrittenen Jahrgängen kennt, machen die YouTube- und Social-Media-Stars inzwischen einen wesentlichen Teil des Werbemarktes aus.

Dieser Beitrag beleuchtet die Kommunikation von Influencern unter dem Gesichtspunkt des Schleichwerbeverbots aus § 5a Abs. 6 UWG und nimmt dabei insbesondere die kürzlich ergangene erste gerichtliche Entscheidung des OLG Celle zum Thema Schleichwerbung in den sozialen Medien unter die Lupe.

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