Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Anordnung von Access-Zugangssperren zu urheberrechtswidrigen Inhalten zulässig | HÄRTING Rechtsanwälte
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Gemäss Urteil C-314/12 des EuGH vom 27. März 2014 kann es einem Anbieter von Internetzugangsdiensten verboten werden, seinen Kunden den Zugang zu Websites zu ermöglichen, auf welchen sich urheberrechtlich geschützter Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers befindet.

Das steht den Grundrechten nicht entgegen, wenn dem Anbieter nicht vorgeschrieben wird, welche Massnahmen er zu treffen hat und er den Nachweis erbringt, alle zumutbaren Massnahmen ergriffen zu haben. Zumutbare Massnahmen liegen einerseits vor, wenn durch sie dem Internetnutzer nicht die Möglichkeit genommen wird, auf rechtmässigem Wege zu verfügbaren Inhalten zu gelangen, anderseits die Internetnutzer zuverlässig davon abgehalten werden, auf Inhalt mit verletzten Schutzrechten zugreifen zu können.

Quelle: