Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Cookie-Management auf der Kanzlei-Website und das neue TTDSG | HÄRTING Rechtsanwälte
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Zum 1. Dezember 2021 wird das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft treten und in Deutschland nicht nur das Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) novellieren, sondern auch die 2009 von der EU verabschiedete Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG), welche die aus dem Jahr 2002 stammende ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) abänderte, mit einiger Verspätung ins deutsche Recht umsetzen.

Damit wird ein jahrelanger Schwebezustand in der deutschen Gesetzgebung zum Datenschutz bei Telemediendiensten beendet sowie die in Teilen unübersichtliche nationale Rechtslage zu datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bereich Telemedien und Telekommunikation behoben.
Mit Blick auf Kanzlei-Websites sind vor allem die Regelungen des § 25 TTDSG von Bedeutung. Das Setzen von Cookies (und anderer vergleichbarer Technologien, siehe dazu sogleich) ist danach nur möglich, wenn der Cookie unbedingt erforderlich ist (§ 25 Abs. 1 TTDSG) oder eine Einwilligung des Nutzers vorliegt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG). Der Beitrag zeigt, was mit dem Inkrafttreten des TTDSG hinsichtlich Cookies oder anderer Technologien auf der eigenen Website beachtet werden muss.

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