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Corona im Rechtsstaat mit Paul Schwartz | HÄRTING Rechtsanwälte
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In Folge 41 der PinG-Podcast-Reihe Corona im Rechtsstaat unterhält sich Niko Härting mit Prof. Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg) über die Corona-Krise und den neuen § 28a IfSG.

Bereits in Folge 16 hatte sich Niko Härting mit dem Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz über die Corona-Krise unterhalten und über die aktuellen Bewährungsproben für das Gefahrenabwehrrecht.

In der neuen Folge setzen Schwarz und Härting das Gespräch fort. Im ersten Teil geht es um den neuen § 28a IfSG: Schaut man auf die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidenten, lässt sich ein Einfluss der IfSG-Reform feststellen?

Im zweiten Teil wird über Entschädigungsansprüche gefachsimpelt:

  • Lassen sich Entschädigungsansprüche aus dem IfSG ableiten?
  • Oder aus den Entschädigungsvorschriften für Nichtstörer nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht?
  • Bedarf es eines Rückgriffs auf das Aufopferungsrecht?
  • Oder ist Entschädigung letztlich ein Fall für das BVerfG?

Hier geht es zur Folge 41 der PinG-Podcastreihe

Prof. Kyrill-Alexander Schwarz

Kyrill-Alexander Schwarz war von 2004 bis 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, von 2008 bis 2010 Referatsleiter für Grundsatzfragen der Verfassung in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. 2010 wurde er an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf eine Lehrprofessur für Öffentliches Recht berufen.