Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250521080739/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Corona im Rechtsstaat Folge 56 mit Josef Lindner | HÄRTING Rechtsanwälte
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Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um den Störerbegriff im Infektionsschutzrecht und um die schwierigen Grundrechtsfragen, die uns seit einem Jahr begleiten: „Ist ein harter Lockdown nur deswegen notwendig, weil die Politik wirksame Schutzmaßnahmen an entscheidender Stelle unterlässt? Wäre er ansonsten nicht erforderlich, und ist er daher rechtswidrig?“ Lindner äußert sich enttäuscht über die Verzagtheit der Verwaltungsgerichte, denen es nicht gelingt, aus dem Übermaßverbot Maßstäbe zu entwickeln, die die Befugnisse der Exekutive zu Grundrechtsbeschränkungen angemessen eingrenzen. Auf klärende Worte aus Karlsruhe warten wir zudem seit fast einem Jahr vergeblich.