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Corona im Rechtsstaat Folge 66 mit Andrew Ullmann | HÄRTING Rechtsanwälte
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Prof. Dr. Andrew Ullmann ist Infektiologe und seit 2017 Bundestagsabgeordneter. Er ist Obmann der FDP im Gesundheitsausschuss.

Im Gespräch mit Niko Härting geht es um Ullmanns Perspektiven als Mediziner und Politiker. Von dem Alarmismus, den Ullmanns Abgeordnetenkollege Karl Lauterbach mit Mahnungen und Warnungen verkörpert, hält Ullmann wenig. Er plädiert für mehr Besonnenheit und Nüchternheit in der Corona-Krise. Ullmann erläutert, weshalb seine Fraktion diese Woche einer nochmaligen Verlängerung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht zustimmen wird. Zudem hält es Ullmann für geboten, Corona-Maßnahmen nicht mehr ausschließlich an „Inzidenzen“ zu orientieren und § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend zu ändern. Bei der Beurteilung der Pandemie spielen die „Inzidenzen“ nach Ullmanns Einschätzung eine untergeordnete Rolle. Skeptisch beurteilt Ullmann auch vorschnelle Rufe nach „Booster-Impfungen“. Für derartige Impfungen gibt es keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die breitflächige Drittimpfungen nahelegen.

Am Ende des Gesprächs geht es um den Bundestagswahlkampf. Warum ist die Corona-Politik der FDP im Wahlkampf so wenig sichtbar?

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