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Coronahilfen für Berlin | HÄRTING Rechtsanwälte
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Das Land Berlin hat beschlossen, die Berliner Wirtschaft mit weiteren Maßnahmen zu unterstützen.

Hierbei handelt es sich zum einen um die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen und zum anderen um die Soforthilfe V.

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie soll dazu dienen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise aufzufangen und abzumildern. Bei dieser Förderung handelt es sich um ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.

Die Soforthilfe V soll insbesondere die von der Corona-Krise besonders schwer getroffenen kleinen und mittleren Unternehmen mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten unterstützen. Hier können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragt werden.

Einen Überblick dieser Maßnahmen finden Sie in der folgenden Zusammenfassung:

1. Corona Überbrückungshilfe des Bundes

  • Antragstellung ab dem 10.07.20 möglich
  • Zuschüsse für die Monate Juni-August 2020
  • für Soloselbstständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen
  • für Soloselbstständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen

Weitere Informationen sind auf den Seiten der Bundesregierung zu finden:

Überbrückungshilfe Unternehmen

2. Soforthilfe V

  • Antragstellung endet voraussichtlich am 31.12.20
  • für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigte
  • Zuschüsse bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber

Weitere Informationen sind unter den folgenden Links abrufbar:

Soforthilfe V

FAQ Soforthilfe Corona

3. Soforthilfe Corona, Soforthilfe IV, Rettungsbeihilfe in Form von Darlehen

  • Eine Antragsstellung für diese Soforthilfen ist nicht mehr möglich

Weitere Informationen sind unter den folgenden Links abrufbar:

Soforthilfe Corona

Zur Soforthilfe IV

FAQ Soforthilfe Corona