Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250521080739/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Cross Border E-Commerce: Bulgarien | HÄRTING Rechtsanwälte
Direkt zum Inhalt wechseln

Mit Art. 28 der Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher – VRRL) verpflichtete die EU die Mitgliedsstaaten dazu, bis zum 13.12.2013 Änderungen ihres geltenden Rechts, die die Richtlinie umsetzen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Diese Umsetzungsmaßnahmen sollten spätestens am 13.6.2014 in Kraft treten. Bulgarien verspätete sich mit dem Beschluss und der Veröffentlichung der Änderungen, weil das Parlament das Gesetz zur Änderung des Verbraucherschutzgesetzes erst am 10.7.2014 in zweiter Lesung verabschiedete. Diese Verspätung ist vielen Faktoren geschuldet, in erster Linie der schwankenden politischen Stabilität.