Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Daimler – Vollständige Herausgabepflicht der Arbeitgeberin | HÄRTING Rechtsanwälte
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Der Autokonzern Daimler wird verpflichtet, Informationen über einen klagenden Manager umfassend offenzulegen, wozu auch Erkenntnisse über interne Ermittlungen gehören.

 

 

 

Behörde: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Sanktion: Herausgabepflicht

Der Autokonzern Daimler wird verpflichtet, Informationen über einen klagenden Manager umfassend offenzulegen, wozu auch Erkenntnisse über interne Ermittlungen gehören. Vergebens versuchte Daimler zu argumentieren, dass sie die Anonymität von Hinweisgebern zu schützen hätten. Firmen und Beschäftigten ist oft nicht bewusst, wie umfassend dieses Auskunftsrecht ist. Es muss im «im Prinzip alles» das herausgegeben werden muss.

Quelle:

Urteil noch nicht veröffentlicht, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-des-landearbeitsgerichts-datenschutz-firmen-droht-prozesswelle.8316adb5-1ce0-472b-963e-2ed87682f4cd.html)