Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Datenschutz als überindividuelles Interesse? Anmerkungen zur geplanten Reform des UKlaG | HÄRTING Rechtsanwälte
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Der kürzlich durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts” hat als wesentlichen Regelungsgegenstand eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) zum Ziel. Nach dem Willen der Entwurfsverfasser sollen datenschutzrechtliche Normen zukünftig von Gesetzes wegen als verbraucherschützende Norm eingeordnet werden. Qualifizierten Einrichtungen wird in der Folge in Fällen unzulässiger Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen ein eigener Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Beseitigung zustehen. Mag die politische Blockade – jedenfalls vor den Kulissen – gebrochen sein, die rechtlichen Bedenken an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit geltendem Recht bleiben bestehen.