Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
DSGVO und Personalmanagement | HÄRTING Rechtsanwälte
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Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt für viele Unternehmen und Arbeitgeber eine große Herausforderung dar – auch rechtlich. Neben den vielen Vorteilen und Chancen, die die digitale Arbeit bietet – mehr Transparenz, effizientere und schnellere Prozesse, geringe Fehleranfälligkeit, um nur einige zu nennen – ergeben sich auch datenschutzrechtliche Risiken.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt für viele Unternehmen und Arbeitgeber eine große Herausforderung dar – auch rechtlich. Neben den vielen Vorteilen und Chancen, die die digitale Arbeit bietet – mehr Transparenz, effizientere und schnellere Prozesse, geringe Fehleranfälligkeit, um nur einige zu nennen – ergeben sich auch datenschutzrechtliche Risiken.
Vom Bewerbermanagement über die elektronische Personalakte bis hin zur digitalen Arbeitszeiterfassung – in der Personalabteilung werden zahlreiche personenbezogene Daten verarbeitet. Der Arbeitnehmerdatenschutz wird immer wichtiger und sollte in jeder Personalabteilung höchste Priorität genießen.

  • Was müssen Unternehmen tun, um datenschutzkonformes Personalmanagement sicher zu stellen?
  • Welche Rechtsgrundlagen stehen ihnen zur Verfügung?
  • Wann ist eine Datenschutzfolgeabschätzung notwendig?
  • Wie lange können Unternehmen Personaldaten speichern?
  • Welche Sicherungsmaßnahmen müssen Unternehmen ergreifen?
  • Welche Informationspflichten haben Unternehmen gegenüber ihren Beschäftigten und wie kann ihnen Rechnung getragen werden?