Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250521080739/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Die Zulässigkeit von Luftaufnahmen | HÄRTING Rechtsanwälte
Direkt zum Inhalt wechseln

Drohnen – auch ein zivilrechtliches Bedrohungsszenario?

Die technische Entwicklung von Drohnen verläuft zwar rapide, bei der rechtlichen Bewertung wird jedoch auf die bereits bekannten Grundsätze zurückgegriffen.

Der omnipräsente überwachende Staat ist spätestens seit der PRISM-Affäre ein reales Bedrohungsszenario. Mit Video-Drohnen erreicht jetzt aber ein Überwachungs- instrument den privaten Raum, an dessen Steuerknüppel nicht zwingend eine staatliche Hand und Auge sitzen, sondern vielleicht der Nachbar von Nebenan oder der Immobilienmakler aus der Stadt. Es stellt sich die Frage, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um die auf diese Weise entstehenden Luftaufnahmen un- ter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu re- geln. Hier zeigt sich schnell, dass zwar die technische Entwicklung rund um die Drohnen beeindruckend und rapide verläuft, bei der rechtlichen Bewertung jedoch auf die bereits bekannten Grundsätze zurückgegriffen werden kann.