Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Entscheid des Europäischen Gerichtshofes in Sachen «Verein für Konsumenteninformationen vs. Amazon EU Sàrl» | HÄRTING Rechtsanwälte
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verdeutlicht in seinem Urteil vom 28. Juli 2016 (C-191/15) die Anforderungen an die Rechtswahlklausel von Online-Händler auf welchen das EU-Recht anwendbar ist:

AGB müssen den Konsumenten («Verbraucher») ausdrücklich auf den Vorrang des für ihn potentiell günstigeren Rechts seines Wohnsitzlandes hinweisen.

Die Datenverarbeitung persönlicher Daten durch Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten ihre Niederlassungen haben, ist dem Recht des Mitgliedstaates unterstellt, in welchem das Unternehmen seine kaufmännische Tätigkeit ausrichtet.

Quellen: