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Follow the Rechtsstaat Folge 55 | HÄRTING Rechtsanwälte
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Ein Podcast, drei Themen:
1. Stefan Brink ist erstaunt, dass er laut Medienberichten Nachfolger von Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter werden soll. Was ist dran an den Gerüchten? Und warum gibt es kurz vor dem Ende der Amtszeit von Ulrich Kelber immer noch keine Äußerung aus seiner Partei (SPD) über die von Ulrich Kelber angestrebte Verlängerung?
2. ab Minute 03:38: Lang erwartet, endlich da: die Entscheidung des EuGH zum Fall Deutsche Wohnen. Stefan Brink und Niko Härting sind sich einig, dass die Entscheidung den Datenschutzbehörden die Verhängung von Bußgeldern erheblich erleichtert, zumal eine weitere Entscheidung des EuGH vom selben Tag in einem litauischen Fall ein Bußgeld sogar dann ermöglicht, wenn es nicht bei dem Verantwortlichen, sondern bei einem Auftragsverarbeiter zu einer Datenpanne gekommen ist (EuGH vom 5.12.2023 C-807/21 und C 683/21).
3. ab Minute 31:25: Lob für Karlsruhe: Der Verfassungsrichter Wolff hatte Zweifel an seiner Unbefangenheit im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz. Vorbildlich listete er auf, in welchen Zusammenhängen er mit dem BKA-Gesetz und verwandten Themen in anderer Funktion befasst war. Seine Richterkolleginnen und -kollegen wogen ab: Unbefangen (BVerfG vom 24.10.2023, 1 BvR 1160/19).