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GEMA: Tarifreform zum 01.01.2014 | HÄRTING Rechtsanwälte
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Nach langen Verhandlungen hat am 11. Dezember 2013 die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bekanntgegeben, sich mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) geeinigt zu haben.

Nach heftigen Protesten hatten die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) für 2013 zunächst eine Übergangslösung ausgehandelt. Nun wurden am 11.12.2013 die endgültigen Verhandlungen zwischen der GEMA und der BVMV durch einem am 1.1.2014 in Kraft getretenen Vertrag durch dessen Unterzeichnung beendet.

Schon in der April-Ausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2013, Heft 4, S. 93-96) hatte Philipp Schröder einen Überblick über die geplante Reform gegeben. Mit diesem soll ein Überblick gegeben und dargelegt werden, wie sich die geplanten Tarifänderungen auswirken können und welche Möglichkeiten den Veranstaltern zur Seite stehen, um sich gegen unangemessene Tarife zur Wehr zu setzen.

In der Februar-Ausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2014, Heft 2, S. 26-27) zeigt Philipp Schröder auf, welche Veränderungen vorgenommen wurden. Dabei äußert er seine Bedenken über die Reform und erklärt, welche Auswirkungen diese für die Zukunft der Club-, Musikkneipen- und Diskothekenbranche in Deutschland haben könnte.