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Erfolgreich gegen Zuschauerverbot | HÄRTING Rechtsanwälte
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Für den Regionalligisten Offenbacher Kickers haben wir in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt erwirkt, dass die Stadt Offenbach ihr Zuschauerverbot für das heutige Hessen-Derby zurücknehmen musste.

Die Stadt Offenbach hatte für das Hessen-Derby per Untersagungsverfügung Zuschauer vollständig untersagt. Für die Offenbacher Kickers haben sind wir hiergegen beim Verwaltungsgericht Darmstadt per Eilantrag vorgegangen. Die Stadt Offenbach nahm daraufhin am heutigen Nachmittag die Untersagungsverfügung zurück. 100 bzw. 250 Zuschauer dürfen jetzt das Spiel besuchen (https://www.hessenschau.de/sport/fussball/regionalliga/ofc-darf-heute-doch-vor-250-zuschauern-spielen,ofc-zuschauer-100.html)

Fabian Reinholz:

„Wir freuen uns, dass das Hessen-Derby kein ‚Geisterspiel‘ wird. Der vollständige Ausschluss von Zuschauern in Offenbach war rechtswidrig, wenn zugleich am selben Ort Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 100 Zuschauern ohne Weiteres stattfinden können. Fußball ist ein Freiluftsport, für den zumindest gleiche Bedingungen gelten müssen wie im Saal.“

Prof. Niko Härting:

„Die ‚zweite Corona-Welle‘ führt zu ständig neuen Beschränkungen. Es ist gut, dass die Gerichte den Behörden beim Grundrechttsschutz zunehmend auf die Finger schauen.“