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Kryptowährungssteuer und Besteuerung von elektronischen Zahlungsdiensten bereits ab 2020? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Besteuerung der Kryptowährungen und des grenzüberschreitender Zahlungsdienste. Eine solche Nachricht kommt vom japanischen Nachrichtendienst Jiji.com

Offenbar haben die G20-Länder die Besteuerung von grenzüberschreitenden Krytotransaktionen auf dem jüngsten G20-Gipfel in Buenos Aires, Argentinien, diskutiert.

Berichten zufolge haben die Staats- und Regierungschefs der G20 ein Dokument vorgelegt, in dem die Notwendigkeit solcher Steuerregelungen für Kryptowährungen hervorgehoben wird. Derzeit unterscheiden sich die Regelungen und Vorschriften von Land zu Land.

Darüber hinaus soll das Dokument ein „Steuersystem für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsdienste“ fordern. Diese Beschreibung würde Kryptowährungen beinhalten und könnte möglicherweise einige der unklaren Steuerpositionen verschiedener Regierungen bei der Kryptowährungen beseitigen. Die Einzelheiten des Systems sind unbekannt und die Umsetzung eines globalen Steuersystems wird eine komplexe Aufgabe.

Die G20-Länder arbeiten derzeit an dem System und werden die Frage 2019 prüfen, wenn Japan die Präsidentschaft übernimmt. Es wird erwartet, dass bis 2020 eine endgültige Version des Vorschlags vorliegt.

Quellen:

blockonomi.com   // elperiodico.com  // cointelegraph.com // cryptoresearch.report