Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Lösungsrechte in der Vertragsgestaltung bei Hybrid-Veranstaltungen | HÄRTING Rechtsanwälte
Direkt zum Inhalt wechseln

Die Coronakrise hat insbesondere die Veranstaltungsbranche dazu gezwungen, sich Mittel und Wege zu überlegen, Veranstaltungen krisensicher planen und durchführen zu können. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der Praxis immer häufiger mit der Vertragsgestaltung bei sog. „Hybrid-Veranstaltungen“ beschäftigt. Hybrid-Veranstaltungen können das Risiko des Veranstaltungsausfalls entschärfen. Aber nicht nur das ist ein Vorteil dieses Modells. Vielmehr bietet es Teilnehmenden und Veranstaltenden Flexibilität und kann ein größeres Publikum anziehen als eine reine Online- oder eine reine Präsenzveranstaltung.