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Neuer Schutzschirm für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Berlin | HÄRTING Rechtsanwälte
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Die Berliner Zivilgesellschaft kann in den kommenden Monaten auf Finanzhilfen des Landes  hoffen. Die Soforthilfe X „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ solle denen zu Gute kommen, die in den letzten Monaten selbst viel gegeben haben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
    als steuerbegünstigt anerkannt sind,
  • in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
    die sich zur Berliner Charta zum Bürgerlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen,
  • die sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
  • die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe zwischen dem 17. März und 30. September 2020 infolge der Corona-Pandemie entstanden sind und zu Existenzbedrohungen führen.

Wie wird gefördert?

  • Antragsstellung vom 1. – 25. Oktober 2020 auf der Webseite der IBB
  • einmalige, nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung
  • 1.000 bis max. 20.000 EUR pro Antrag
  • insgesamt 4,9 Mio. EUR Fördervolumen

HÄRTING hilft
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen den gesamten Antragsprozess über gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu am besten per Mail an:

corona@haerting.de