Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Rechtliche Grenzen des Markenschutzes | HÄRTING Rechtsanwälte
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Test- und Gütesiegel spielen im Handel eine besondere Rolle. Zum einen zur Kennzeichnung von Produkteingenschaften, zum anderen für Werbezwecke. Die Siegel sind meist als Marke eingetragen, erfüllen aber nur bedingt die Anforderungen an eine Marke. Dies wirft Fragen auf nach der Beständigkeit solcher Marken, nach den Spielräumen der Verwendung der Siegel durch den Handel.

Das Webinar behandelt insbesondere folgende Themen:

  • Wann und wie darf mit Testsiegeln im Handel geworben werden?
    • Ist eine Markenlizenz erforderlich oder geht es auch ohne?
    • Darf für eine Produktpalette geworben werden oder nur für das getestete Produkt?
  • Können Test- oder Gütesiegel überhaupt Markenschutz genießen?
  • Individualmarke, Kollektivmarke oder Gewährleistungsmarke? Welche Markenformen kommen für Test- und Gütesiegel aktuell in Betracht?

In dem Webinar beleuchteten Fabian Reinholz und Tien Nguyen die Fragen anhand der jüngsten Rechtsprechung und den Neuerungen im deutschen Markenrecht.


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