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Revision des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) | HÄRTING Rechtsanwälte
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Trotz der finalen Punkte, die das Schweizer Parlament in der Herbstsession behandeln muss, wagen wir hier einen Ausblick, was zu erwarten ist mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz. Das Beste vorweg, das DSG wird zu 95% identisch zur DSGVO. Dieser Beitrag befasst sich mit den 5% Abweichungen.

Trotz der finalen Punkte, die das Schweizer Parlament in der Herbstsession behandeln muss[1], wagen wir hier einen Ausblick, was zu erwarten ist mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz. Das Beste vorweg, das DSG wird zu 95% identisch zur DSGVO. Dieser Beitrag befasst sich mit den 5% Abweichungen.

[1] Artikel sind zitiert nach dem Stand der Gesetzgebung per 6. Juni 2020, Fahnen abrufbar unter shorturl.at/ghyCG (Stand 22.06.2020).Das neue DSG verzichtet neu auf den Schutz der Daten juristischer Personen. Diese sind nach Ansicht des Bundesrats durch das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und den Persönlichkeitsschutz bereits ausreichend geschützt.Im revidierten DSG soll das Auswirkungsprinzip verankert werden, welches bereits gestützt auf den Google Streetview Fall[1] galt. Wenn die Datenbearbeitung im Ausland Auswirkungen auf die Persönlichkeit von Personen in der Schweiz hat, kommt das schweizerische Datenschutzgesetz zur Anwendung (Art. 2a revDSG), unabhängig davon, ob Waren und Dienstleistungen erbracht werden. Unter Umständen kann es somit zu einer indirekten Anwendung im B2B-Bereich kommen.

[1] BGE 138 II 346 E. 3, abrufbar unter shorturl.at/fpQ68.Im alten Recht wird mit dem Begriff Persönlichkeitsprofil eine «Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt» bezeichnet. Solchen Daten sind den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten hinsichtlich Risiko für die betroffene Person und das notwendige Schutzniveau gleichgestellt. Dieser Begriff wird nun durch den Begriff Profiling ersetzt. Die beiden Begriffe sind jedoch nicht identisch: Das Persönlichkeitsprofil ist das Ergebnis eines Bearbeitungsprozesses, während das Profiling eine spezifische Form der Datenverarbeitung beschreibt. Beim Profiling werden Personendaten automatisch ausgewertet, um auf dieser Basis die Eigenschaften einer Person zu bewerten.