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Vortrag auf der SoKo2020 zum GeschGehG | HÄRTING Rechtsanwälte
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Das GeschGehG statuiert erstaunlicherweise erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Definition des Geschäftsgeheimnisses. Tatsächlich geschützt ist eine Information dabei allerdings nur dann, wenn der Inhaber aktiv sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft.

Wie solche Maßnahmen – man könnte auch sagen „Geheimnis-Verteidigungsstrategien“ – aussehen können und welche Anforderungen an Angemessenheit dieser Maßnahmen zu stellen sind, bildet derzeit die prinzipale Frage des Geheimnisschutzes. Dass es außerdem an weiterführenden gesetzlichen Definitionen und klarstellender Rechtsprechung mangelt, macht die Angelegenheit umso komplizierter. Die Ermittlung geeigneter Parameter und Elemente für die Erschaffung einer angemessenen „Geheimnis-Verteidigungsstrategie“ – organisatorisch, technologisch und rechtlich – bilden den Schwerpunkt des Beitrags. Es werden für mehrere Beispielsfälle konkrete Geheimhaltungsmaßnahmenpläne erschaffen. Zum Zweck der Veranschaulichung werden die Strategien über eine „grafische Metapher“ an die sog. „Tower Defense“ Games veranschaulicht werden. In der Errichtung verschiedener Verteidigungslinien, um sich gegen Angriffe von außen zu schützen, weist das maßgebliche Ziel dieser gegenwärtig besonders populären Tower Defense Games nämlich durchaus (unterhaltsame) Parallelen zur Errichtung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG auf.