Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250521080739/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Straßenfotografie nur mit Einwilligung abgebildeter Personen | HÄRTING Rechtsanwälte
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Die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die wegen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos entstanden sind, beeinträchtigt den Beschwerdeführer zwar in seiner Kunstfreiheit. Gegen deren Abwägung mit dem Recht am eigenen Bild als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin ist aber von Verfassungs wegen nichts zu erinnern.

Kommentar zu BVerfG 08.02.2018, 1 BvR 2112/15