Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Streaming aus dem Stadion mit Periscope & Co. – Wessen Rechte werden berührt? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Einen Reiz haben Periscope & Co. vor allem für die Besucher von Sportevents, die mithilfe der neuen Technik das erreichen, was bislang den TV-Sendern vorbehalten war, nämlich Livebilder aus dem Stadion in die Welt zu schicken. Ein Schreckensszenario für Sportveranstalter? Aus juristischer Sicht jedenfalls nicht, denn die Veranstalter können das Streaming aus dem Stadion untersagen. Die rechtlichen Einzelheiten erklärt der folgende Beitrag.

Seit März 2015 bietet Twitter mit der App Periscope einen eigenen Dienst zum Senden von Livestreams an. Angeblich hat sich Twitter diesen Einkauf knapp 100 Mio Dollar kosten lassen. Um Dienste wie Periscope, YouNow oder Meerkat ist ein regelrechter Hype entstanden, denn über die Apps lassen sich in Echtzeit Bewegtbilder an eine breite Öffentlichkeit transportieren. Man spricht von einer neuen “Generation Streaming“. Einen Reiz haben Periscope & Co. vor allem für die Besucher von Sportevents, die mithilfe der neuen Technik das erreichen, was bislang den TV-Sendern vorbehalten war, nämlich Livebilder aus dem Stadion in die Welt zu schicken. Ein Schreckensszenario für Sportveranstalter? Aus juristischer Sicht jedenfalls nicht, denn die Veranstalter können das Streaming aus dem Stadion untersagen. Die rechtlichen Einzelheiten erklärt der folgende Beitrag.