Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Neue Abmahnwelle in Sicht? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Schutz technischer Maßnahmen, Streaming, Plattformen

Solange die Stream-Downloader keine wirksamen technischen Schutzvorrichtungen überwinden und von privaten Nutzern zu nicht-gewerblichen Zwecken verwendet werden, verletzten sie weder die Rechte der Urheber der Videos noch die Reche der Plattformbetreiber als Datenbankhersteller oder Mitbewerber. Solange die Betreiber von Streaming-Plattformen nicht technische Lösungen entwickeln, die das Herunterladen von Musik und Videos wirkungsvoll verhindern, liefert insbesondere § 95a UrhG der Musikindustrie keine brauchbare Handhabe, um die Nutzung der Plattformen zum Herunterladen von Musik zu verhindern. Welche Anforderungen technische Schutzvorkehrungen erfüllen müssen, um als wirksam gem. § 95a UrhG zu gelten, bleibt klärungsbedürftig.