Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Schutzkonzept für Geschäftsgeheimnisse | HÄRTING Rechtsanwälte
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Seit der Einführung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) im April dieses Jahres herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage überhaupt noch als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Besonders häufig wird die Frage gestellt: „Kann ich aktiv etwas tun, um eine Information als Geschäftsgeheimnis zu schützen?“ Die Antwort lautet: „Ja!“

Seit der Einführung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) im April dieses Jahres herrscht große Verunsicherung, welche vertraulichen Informationen nach der neuen Rechtslage überhaupt noch als Geschäftsgeheimnisse gelten und welche Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Besonders häufig wird die Frage gestellt: „Kann ich aktiv etwas tun, um eine Information als Geschäftsgeheimnis zu schützen?“ Die Antwort lautet: „Ja!“

Durch individuell ausgearbeitete Schutzkonzepte können Geheimnisinhaber einen Schutz ihrer vertraulichen Informationen nach dem neuen GeschGehG unmittelbar selbst begründen. Welche Besonderheiten bei der Erstellung eines solchen Schutzkonzepts zu beachten sind, erklärte Julia Holterhus am Freitag 08.11.2019 in ihrem Webinar.