Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Die neue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übermittlung von Personendaten ins Drittland nach Schweizer Datenschutzrecht | HÄRTING Rechtsanwälte
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Der Schweizerische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in seiner neuen Anleitung Hilfestellungen zur Personendaten-Übermittlung ins Drittland festgehalten. Damit soll die Prüfung der Zulässigkeit von Übermittlungen erleichtert werden.

Gleichzeitig werden damit die Anforderungen an die Garantien für den datenschutzkonformen Datenexport gemäß dem Schrems II-Urteil autonom übernommen und es wird deutlich, dass in der Schweiz die gleichen konzeptionellen Regeln wie in der EU gelten.

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