Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Update Drittstaatenübermittlungen & Was ist bei Due Diligences zu beachten? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Das Thema der Drittstaatenübermittlung zählt seit Wegfall des Privacy-Shield zu den größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen mit Blick auf Datenschutz-Compliance ausgesetzt sehen. Die Lösungsansätze reichen dabei von „alles Abschalten“ bis „Kopf in den Sand“.

Das Thema der Drittstaatenübermittlung zählt seit Wegfall des Privacy-Shield zu den größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen mit Blick auf Datenschutz-Compliance ausgesetzt sehen. Die Lösungsansätze reichen dabei von „alles Abschalten“ bis „Kopf in den Sand“. Nach einer Einführung in die Problematik geben Corinna Grasmück und Frederike Kollmar einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und zeigen welche Lösungsansätze sich für welche Standard-Konstellationen etabliert haben. Anhand eines – bisher kaum beleuchteten Beispiels – der Offenlegung personenbezogener Daten bei Due Diligences mit Drittstaatenbezug, sollen Schutzmechanismen technischer- und organisatorischer Art näher betrachtet werden. Zu den besprochenen Themen gehören:

  • Angemessenheitsbeschlüsse und was ist ein unsicherer Drittstaat?
  • Schrems Urteile des EuGH – Standardvertragsklauseln und sonstige Garantien
  • Ausnahmen nach Art. 49 DSGVO – Due Diligence Prüfungen
  • welche Daten sind betroffen?
  • „Datenübermittlungen“ bei Due Diligence
  • Drittstaatenübermittlungen und Due Diligences: Schutzmechanismen