Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Update Influencer Marketing | HÄRTING Rechtsanwälte
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Influencer Marketing hat sich für viele Unternehmen zu einem der wichtigsten Marketing-Tools entwickelt, um den Absatz von Produkten und Serviceangeboten zu fördern. Die dabei wichtigste Rechtsfrage ist: Wann muss man die Beiträge als Werbung kennzeichnen?

Influencer Marketing hat sich für viele Unternehmen zu einem der wichtigsten Marketing-Tools entwickelt, um den Absatz von Produkten und Serviceangeboten zu fördern. Die dabei wichtigste Rechtsfrage ist: Wann muss man die Beiträge als Werbung kennzeichnen? Lange hat das niemanden interessiert, bis ein Wettbewerbsverband anfing, Influencer wegen fehlender Werbekennzeichnung abzumahnen. Mittlerweile gibt es viele Urteile aber keine Klarheit. Problem: das Gesetz, es lässt zu viele Fragen offen. Der Gesetzgeber macht sich derweil Gedanken über Nachbesserung und Hoffnung keimt auf, weil alsbald mit einem ersten BGH-Urteil zu rechnen ist. Daher fassen Fabian Reinholz und Constantin Berlage den Stand der Rechtsprechung zusammen, wagen einen Ausblick und geben Tipps zur Gestaltung von Verträgen mit Influencern und zur Kennzeichnung von Social Media Posts und Videos.