Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Urheberrechtliche Beurteilung von IaaS- (und XaaS)- Cloud-Diensten für die betriebliche Nutzung gemäss Art. 19 URG | HÄRTING Rechtsanwälte
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Nicole Beranek bei sic-online zum Urheberrecht

Schweiz: Bei der reinen Nutzung der Angebote eines IaaS-Cloud-Anbieters ohne Vervielfältigungshandlungen desselben handelt es sich nicht um eine Herstellung von Vervielfältigungen durch einen Dritten im Sinne von Art. 19 Abs. 3 URG, sondern um eine Vervielfältigung durch den Eigengebrauchsberechtigten, den Cloud-Nutzer. Umgekehrt liegt aber eine Vervielfältigung beim Content-Provider vor, die gemäss Art. 19 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 2 URG entschädigungspflichtig ist, wenn der Content sein Dienstleistungsangebot ausmacht. Zusätzlich schuldet der Nutzer gemäss Art. 20 Abs. 2 URG eine Entschädigung für die betriebsinterne Nutzung dieses Contents, da sich diese massgeblich von der Nutzung durch den Content-Provider unterscheidet.