Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250521080739/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Urheberrechtsschutz für den Bundesligaspielplan? | HÄRTING Rechtsanwälte
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Vom 01.01.2012 an will die DFL für den kommerziellen Gebrauch der Spielpläne der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga Lizenzgebühren erheben. Damit richtet sich die DFL in erster Linie an die Anbieter von staatlichen Fußballwetten wie Oddset, die auf die Nutzung der Spielpläne angewiesen sind. Aber auch Anbieter, die auf Basis der Spielpläne Bundesliga-Managerspiele anbieten oder die Spielpläne zu Werbezwecken nutzen, könnten ins Visier der DFL geraten.

Vor Beginn der laufenden Bundesligasaison hat die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) bekanntgegeben, dass die Nutzung ihrer Bundesliga-Spielpläne künftig lizenzpflichtig sei. Als Datenbankwerke seien die Spielpläne urheberrechtlich geschützt. Diese Auffassung vertritt die DFL vehement, seit der Londoner High Court of Justice im April 2010 einen Urheberschutz für die Spielpläne der englischen und schottischen Fußball-Profiligen bejaht hat. Vom 01.01.2012 an will die DFL für den kommerziellen Gebrauch der Spielpläne der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga Lizenzgebühren erheben. Damit richtet sich die DFL in erster Linie an die Anbieter von staatlichen Fußballwetten wie Oddset, die auf die Nutzung der Spielpläne angewiesen sind. Aber auch Anbieter, die auf Basis der Spielpläne Bundesliga-Managerspiele anbieten oder die Spielpläne zu Werbezwecken nutzen, könnten ins Visier der DFL geraten.