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Urheberrechtsschutz von Kinderbetten | HÄRTING Rechtsanwälte
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Die norwegische Firma Stokke vertreibt erfolgreich das ovale 4-IN-1-BABYBETT: STOKKE® SLEEPI™ MINI. Es kann durch Umbau- bzw. Erweiterungssets, die ergänzend zu dem Grundmodell zugekauft werden können, sowohl in ein kleineres Babybett („S Mini“) als auch in ein Bett für größere, maximal bis zehn Jahre alte Kinder („S Junior“) umgebaut werden.

Stockke unterlagt jüngst vor dem LG Düsseldorf in einem Rechtsstreit gegen das ebenfalls ovale, multifunktionale Kinderbettmodell ComfortBaby-Bett. Denn seien Gestaltungsmerkmale eines prinzipiell urheberrechtsschutzfähigen Werks im vorbekannten Formenschatz allgemein schon vorhanden gewesen, liege darin nur ein geringer Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit. – entsprechend auch nur ein enger Schutzumfang.

Entscheidend war letztlich hauptsächlich, dass bei den vorliegenden Babybetten einerseits „die vollständig ovale Form im Bereich der [Kinder-] Wiegen, aber auch bei sonstigen korbähnlichen Gestaltungen seit langer Zeit bekannt“ ist. Andererseits sei auch die „seitliche Umrandung, bestehend aus parallel in gleichen Abständen senkrecht angeordneten runden Stäben – auch bei der Gestaltung von Kinderbetten – ebenfalls schon seit Jahrzehnten bekannt.“

Es seien neben den Ähnlichkeiten auch weitere Unterschiede festzustellen. Unter anderem lässt sich das Kinderbettmodell ComfortBaby-Bett im Gegensatz zum STOKKE® SLEEPI™ MINI ohne Zukauf eines Erweiterungssets als mitwachsendes Baby- und Kinderbett zusammenbauen.