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Veranstaltungssicherheit für Berlin – Diskussion zum Gesetz | HÄRTING Rechtsanwälte
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Philipp Schröder-Ringe diskutiert am 19.05. bei der Veranstaltung des Berliner Senats für Inneres und Sport über das neue Veranstaltungssicherheitsgesetz

Mit bis zu 40.000 Veranstaltungen im Jahr ist die Bundeshauptstadt Berlin auch die Veranstaltungshauptstadt Deutschlands.
Die pandemiebedingten Einschränkungen haben gerade die Veranstaltungsbranche hart getroffen. Mit zunehmenden Öffnungsschritten im Laufe dieses Jahres wird auch das Thema Veranstaltungssicherheit wieder in den Fokus rücken. Der Berliner Senat erarbeitet dazu das deutschlandweit erste umfassende Regelungswerk zum Thema „Veranstaltungssicherheit“. Das Berliner Veranstaltungssicherheitsgesetz soll neben verlässlichen Sicherheitsanforderungen ein einfacheres und zuverlässiges Genehmigungsverfahren für Veranstaltende bieten, das der Bedeutung Berlins als Veranstaltungshauptstadt gerecht wird.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranstaltet ein digitales Stakeholder-Forum zum Thema „Veranstaltungssicherheit für Berlin – ein Gesetz für die Veranstaltungshauptstadt“, in dem die Eckpunkte des geplanten Veranstaltungssicherheitsgesetzes vorgestellt werden. Neben unserem Kollegen Philipp Schröder-Ringe nehmen Vertreterinnen und Vertretern aus der Veranstaltungsbranche, der Verwaltung, der Wissenschaft und Rechtsanwaltschaft an der Diskussion teil: Welche Anforderungen sind an ein Veranstaltungssicherheitsgesetz zu stellen?

Das Stakeholder-Forum wird durch Senator Andreas Geisel eröffnet. Staatssekretär Torsten Akmann wird einen Impulsvortrag zur Einführung in das Thema halten. Es handelt sich um eine presseöffentliche Veranstaltung. Eine Einladung samt Ablauf und Informationen über den technischen Zugang zur Veranstaltung sowie ein Eckpunktepapier folgen unmittelbar nach Ihrer Anmeldung.

Die Veranstaltung findet am 19.05.2021 von 10:00 – 12:30 Uhr statt.

Bitte melden Sie sich bis zum 07.05.2021 HIER an