Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the lazy-loading-responsive-images domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/hartingrechtsanwalte_456/public/releases/20250312222751/web/wp/wp-includes/functions.php on line 6114
Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel | HÄRTING Rechtsanwälte
Direkt zum Inhalt wechseln

Vertriebsvorgaben und –beschränkungen sind im Onlinehandel mit Markenware allgegenwärtig. Mit steigender Relevanz des Onlinehandels wächst auch das Bestreben von Markenherstellern, den Onlinehandel zu regulieren. Insbesondere im Bereich der Luxus- und Prestigemarken werden häufig strenge qualitative Vertriebsvorgaben gemacht, um das Markenimage zu erhalten.

Häufig finden sich in Vertriebsverträgen auch Beschränkungen der Vertriebskanäle über Drittplattformen, etwa Handelsverbote für Amazon oder eBay. Das Markenumfeld solcher Handelsplattformen wird auf Herstellerseite häufig als imageschädlich empfunden.

Für Händler stellt sich daher häufig die Frage, welche Vertriebsbeschränkungen zulässig sind. Kann ein Händler sich gegen Sanktionen – z.B. einen Lieferstopp – wehren, wenn Vertriebsbeschränkungen nicht akzeptiert oder nicht umgesetzt werden? Philipp Redlich stellte in seinem Webinar vom 2. November 2018 die rechtliche Zulässigkeit unterschiedlicher Vertriebsbeschränkungen dar und ging dabei auch auf die aktuelle Rechtsprechung ein. Zudem wurden praktische Hinweise zu dem Umgang mit Vertriebsbeschränkungen und Sanktionen gegeben.